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Kommentar Nr. 6, 27. Dezember 2009

Geschenke zu Weihnachten

Ich wünsche Ihnen vom Ganzen Herzen schöne und erholsame Feiertage! Ich hoffe, Sie konnten im Rahmen Ihrer Familie besinnliche Feiertage verbringen und die Seele etwas baumeln lassen. Weihnachten ist bekanntlich nicht nur die Zeit der Besinnung, sondern auch der Geschenke und Geselligkeit. In einer dieser geselligen Runden kam die Diskussion auf den Zahnersatz zum Nulltarif. Hierzu ein paar nachweihnachtlich Anmerkungen.

Die mir dargestellte Erwartungshaltung ist schnell beschrieben: Sie bezahlen viel Geld für Ihre gesundheitliche Absicherung und wollen eine entsprechende Gegenleistung. Aus verschiedenen Gründen führt diese Gegenleistung zu steigenden privaten Zuzahlungen. Da kommt der Zahnersatz zum Nulltarif gerade richtig. Zu Ihrer besseren Meinungsbildung hier einige -sicherlich nicht erschöpfende, aber hilfreiche- Aspekte.

Die Verrechnungsgrundlage
Seit der Gesundheitsreform von 2005 wird der Zuschuss der Krankenkassen nicht mehr -wie davor- zu der geplanten Versorgung einen Zuschuss von 50% oder 60% oder 65% zu den geplanten Behandlungsaufwänden übernommen, sondern es wird nur noch einen Festzuschuss zu einem bestimmten Zahnbefund in fester Höhe gezahlt. Die Staffelung von 50/60/65% ergab sich über die Erfüllung der Anforderungen aus dem Bonusheft: 50% = keine Erfüllung oder weniger als 5 Jahre, 60% = 5 Jahre Bonsuheft erfüllt und 65% bei 10 Jahren erfülltem Bonusheft.

Beispiele
Bei Betrachtung einer umfangreicheren Arbeit kann man leicht die Grenzen dieses Ansatzes erkennen.
Gehen wir von der gesetzlichen Regelversorgung "herausnehmbarer Zahnersatz" bei fehlenden Zähnen aus. Für einen Befund, der aus mehr als vier fehlenden Zähnen pro Kiefer besteht, gilt die Regelung des herausnehmbaren Zahnersatzs. Wenn Sie nun abweichend eine festsitzende Versorgung wünschen, darf die gesamte Planung nicht mehr nach dem Leistungsverzeichnis der Krankenkassen (BEMA) berechnet werden, sondern die Berechnung und Vergütung rutscht komplett in die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ = Privatabrechnung) hinein. Der Zuschuß der Krankenkasse ändert sich jedoch nicht, da immer nach der gesetzliche vorgegebenen Regelversorgung vergütet wird, egal welche Versorgung Sie tatsächlich erhalten.
"Zahnersatz zum Nulltarif" bedeutet hier: ausschließlich herausnehmbarer Zahnersatz.

Ein anderes Beispiel: die zahnfarbene Keramikverblendung wird nur noch Wangenseitig als Kassenzuschuss gewährt (im Oberkiefer bis zum 5. Zahn an beiden Seiten, im Unterkiefer nur bis zum 4. Zahn auf beiden Seiten als Kassenleistung). Falls Ihr Wunsch nach kompletter zahnfarbener Verblendung bis in den hinteren Bereich besteht, um bspw. im sichtbaren Bereich bei einem herzhaften Lachen keine Metallflächen zu offenbaren, müssen Sie als Patient die Kostendifferenz als Eigenanteil tragen.
"Zahnersatz zum Nulltarif" bedeutet hier: zahnfarbende Anpassungen nur bis zu einer gesetzlich definierten Sichtbarkeitslinie.

Ein weiterer Faktor bei der Preiszusammensetzung für Zahnersatz ist die Wahl des Metalls, aus welchem ein Kronengerüst hergestellt wird. Technisch haben Sie die Wahl zwischen einem einfachen Stahl, einer reduzierten Goldlegierung oder einer hochwertigen Goldlegierung. Funktional ist ein einfacher Stahl ausreichend, dieser ist jedoch meist sehr schwer gegenüber Goldlegierungen zu bearbeiten. Dies wirkt sich auch auf die Qualität der Behandlung aus. Die Ränder der Krone sollten sehr genau am Zahnhals unterhalb der Zahnfleischgrenze anliegen, um Zahnfleischreizungen oder auch einer Eintrittspforte für Karies entgegenzuwirken. Bei Stahl kann ich als Behandler nicht annähernd so fein an diesen Kanten arbeiten, wie dies bei weicheren Materialien möglich ist.
"Zahnersatz zum Nulltarif" bedeutet hier: ich als Ihre Behandlerin kann nur das schlechter zu verarbeitende Material für Sie wählen.

Um es plastischer zu machen, bemühe ich den folgenden Vergleich:

Sie bekommen einen gesetzlichen Zuschuß von ihrem Arbeitgeber für ein Fahrzeug, damit Sie zur Arbeit kommen können. Dieser Zuschuß gilt bei Ihnen für ein Fahrrad, da dies dann wirtschaftlich und ausreichend ist. Wenn Sie nun gute Gründe haben, ein Auto anstatt eines Fahrrads zu benutzen, müssen Sie die Differenz selber tragen. Genauso verhält es sich mit den heutigen Zuschüssen. Sie bekommen zum Nulltarif was wirtschaftlich und ausreichend ist. Nicht mehr und nicht weniger.

Fazit
Bei Reduktion Ihrer Versorgung auf das wirtschafliche und funktional ausreichende Maß, ist eine Versorgung zum Nulltarif in jeder Praxis möglich. Wenn das "Fahrrad" das passende Transportmittel für Sie ist, so ist es finanziell für Sie umso besser.
Ich werde mit Ihnen gerne individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt besprechen, wie wir gemeinsam ein gutes und angemessenes Verhältnis von möglichst geringem Eigenanteil und qualitativ hochwertiger und nachhaltiger Zahnversorgung für Sie erzielen können.

Lassen Sie es sich gut gehen!

Ihre Dr. Senay Lale


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